Aktuelles Arbeitsrecht März 2021
Falschberatung bei Aufhebungsvertrag – Schadensersatz?
Vorsicht ist für Arbeitgeber angeraten insbesondere bei steuerlicher Beratung des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Aufhebungsvertragsverhandlungen. Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hinsichtlich steuerlicher Aspekte einer Abfindungszahlung falsche oder unvollständige Auskünfte, haftet er nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 05.11.2020 – 17 SAa 12/20 – für den durch die durch schuldhaft fehlerhaft erteilte Auskunft entstandenen Schaden, weshalb sich der Verweis auf die rechts- und steuerberatenden Berufe empfiehlt. (HHo/03.2021)
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