Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2018

Filialleiter als leitender Angesteller

Oft taucht im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl die Frage auf, ob eine Führungskraft „leitender Angestellter“ im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist. Ist diese als solche zu qualifizieren, darf sie nicht mitwählen. In einem vom Arbeitsgericht Neumünster am 27.06.2018 – 3 BV 3a/18 – entschiedenen Fall ging es um einen Filialleiter in der Systemgastronomie. Der Arbeitgeber meinte, der Filialleiter hätte nicht mitwählen und schon gar nicht in den Betriebsrat gewählt werden dürfen und focht die Betriebsratswahl deshalb an. Das Arbeitsgericht entschied, das die Wahl rechtens war. Der Filialleiter könne gar nicht Arbeitnehmer selbständig einstellen und entlassen und seine Personalkompetenzen seien weitgehend eingeschränkt. (HHo/10.2018)