Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2022

Firmenfahrzeug unerlaubt genutzt – Abmahnung oder Kündigung?

Ein bei einem Hol- und Bringdienst beschäftigter Fahrer nutzte den Betriebstransporter Mercedes Sprinter für private Zwecke, nämlich zum Transport eines Balkens über 10 KM. Nach der Fahrt stellte er den Transporter wieder auf dem Betriebsgelände ab, ohne diesen zu betanken. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Der Fahrer verteidigte sich damit, es sei gängige Praxis gewesen, Firmenfahrzeuge zu privaten Zwecken für einen kurzen Zeitraum nutzen zu dürfen. Der Fuhrparkleiter sei damit immer einverstanden gewesen. Am besagten Tag, einem Samstag, habe er diesen nicht fragen können, da der Fuhrparkleiter keinen Dienst hatte. Er sei davon ausgegangen, dass es keine Einwände gegen eine kurzzeitige Nutzung gebe. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern wies in seinem Urteil vom 21.06.2022 – 5 Sa 245/21 – darauf hin, dass die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs ohne Erlaubnis des Arbeitgebers zwar grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne. Hier sei durch die Pflichtverletzung des Fahrers das Arbeitsverhältnis jedoch nicht so schwer belastet, dass es ohne vorausgegangene Abmahnung habe gekündigt werden dürfen. Nachdem in der Vergangenheit die kurzzeitige Nutzung von Firmenfahrzeugen zu privaten Zwecken nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten gestattet worden sein, sei es für den Fahrer nicht eindeutig und klar erkennbar gewesen, dass nunmehr eine private Nutzung keinesfalls mehr erlaubt werden würde. (HHo/11.2022)