Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2019
Flexibilisierung der 40-Stunden-Woche durch Anweisung?
In einer Entscheidung vom 04.05.2017 – 7 Sa 683/17 – befand das Landesarbeitsgericht Köln, dass der Arbeitgeber nicht befugt sei, durch Weisung eine flexible Arbeitszeit mit Arbeitszeitkonto anzuordnen, bei der die arbeitsvertraglich vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nur noch im Durchschnitt von 13 Wochen erreicht werden müsse. (HHo/02.2019)
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