Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2013
Fortbildungskosten: Keine Erstattung an Arbeitgeber bei intransparenter Rückzahlungsklausel
Die Erstattung von Fortbildungskosten ist häufig ein Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem, wenn der Arbeitgeber Erstattung nach vorzeitigem Abbruch der Fortbildungsmaßnahme oder bei Kündigung des Arbeitnehmers vor Ablauf einer vereinbarten Bindung. Eine vertragliche Klausel über die Erstattung ist nur dann wirksam, wenn die durch die Fortbildung entstehenden und zurückzuzahlenden Kosten konkret benannt und dem Arbeitnehmer auch der Höhe nach aufgeschlüsselt sind, z. B. fortgezahlter Arbeitslohn, Lehrgangskosten, Fahrzeugkosten, Übernachtungskosten. Ansonsten bleibt der Arbeitgeber auf den Kosten sitzen, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2012 – 3 AZR 698/10 – (HHo/01.2013).
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