Aktuelles Arbeitsrecht November 2020
GDL zum Ersten: Teilzeit abgelehnt
Negative Schlagzeilen handelte sich die Gewerkschaft der Lokführer mit ihrer Teilzeitpolitik ein. Die Gewerkschaft lehnte den Teilzeitwunsch einer Mitarbeiterin unter Berufung auf ihre grundgesetzlich geschützte Organisationsfreiheit ab. Nach Erschöpfung des Rechtswegs bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, die den Wunsch der Mitarbeiterin bestätigte, wandte sich die Gewerkschaft sogar an das Bundesverfassungsgericht, jedoch ohne Erfolg. Mit Beschluss vom 29.07.2020 – 1 BvR 1902/19 – nahm das Gericht die Beschwerde erst gar nicht zu Entscheidung an. Offenbar war dem Gericht nicht einsichtig, warum die GDL gegenüber sonstigen Unternehmen und Organisationen in diesem Punkt privilegiert sein sollte. (HHo/11.2020)
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