Aktuelles Arbeitsrecht November 2020
GDL zum Zweiten: € 170.000 Nachzahlung Arbeitsentgelt an zu Unrecht gekündigten Bundesvorsitzenden
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 02.09.2020 – 4 U 46/19 – die Gewerkschaft der Lokführer zu einer Vergütungsnachzahlung von € 170.000 an einen ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden verurteilt. Hintergrund war dessen Amtsenthebung aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit dem Bundesvorsitzenden, der den Stellvertreter im April 2013 des Amtes enthob. Nachfolgend wurde dem Stellvertreter mitgeteilt, dass sein Dienstverhältnis infolge der Amtsenthebung geendet habe. Vorsorglich wurde das Dienstverhältnis dann noch außerordentlich und ordentlich gekündigt. Der Stellvertreter klagte und forderte seine Bezüge für die Zeit von Juli 2013 bis Dezember 2017. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht befand. Dem Stellvertreter stünden die Vergütungsansprüche aufgrund des geschlossenen Dienstvertrags zu, der nicht mit der Amtsenthebung geendet habe. Auch sei die außerordentliche Kündigung aus formalen Gründen – von einer unzuständigen Person ausgesprochen – und auch wegen Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam. Der Stellvertreter habe sich keine schwere Pflichtverletzung zu Schulden kommen lassen. (HHo/11.2020)
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