Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2019

Gefährlicher Werkvertrag – Betriebliche Altersversorgung und Jubiläumsgeld

Wie gefährlich und kostenträchtig das „Segeln unter falscher Flagge“ sein kann, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30.04.2019 – 4 Sa 511/18 -. Eine Frau arbeitete seit Frühjahr 1985 in einem Kraftwerk als Hilfskraft in der Mikroverfilmung. Sie wurde aber nicht direkt von dem Kraftwerk eingestellt, sondern von einer für das Kraftwerk seinerzeit tätigen Gebäudereinigerfirma, die ihrerseits vom Kraftwerk beauftragt war. Im Februar 1987 wechselte der Arbeitgeber der Hilfskraft, die aber weiterhin für das Kraftwerk tätig war – nunmehr auf Grundlage von Vereinbarungen, die als Werkvertrag ausgestaltet waren. Das Landesarbeitsgericht stellte nach Klage der Hilfskraft fest, dass es sich entgegen der äußeren Gestaltung nicht um einen Werkvertrag gehandelt hat, sondern nach der tatsächlichen Handhabung um Arbeitnehmerüberlassung. Da der Arbeitgeber der Hilfskraft als Verleiher keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hatte und auch wegen Überschreitung der seinerzeit geltenden Überlassungshöchstdauer, stellte das Landesarbeitsgericht fest, dass rückwirkend zum 15.04.1985 ein Arbeitsverhältnis mit dem Kraftwerk zustande gekommen ist und der Dame alle damit zusammenhängenden Rechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und auf Jubiläumszuwendungen zustehen. (HHo/06.2019)