Aktuelles Arbeitsrecht April 2021
Geld für`s Umkleiden auch im Urlaub
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Hessen vom 06.12.2019 – 10 Sa 787/19 – handelt es sich bei betrieblich erforderlichen Umkleidezeiten zum An- und Ablegen der Dienstkleidung um vergütungspflichtige Arbeitszeit. Daraus leitet das Gericht des Weiteren ab, dass diese Umkleidezeiten auch im Falle des Urlaubs als Bestandteil des Urlaubsentgelts zu zahlen sind. (HHo/04.2021)
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