Aktuelles Arbeitsrecht August 2019
Gesetzlicher Urlaub darf nicht „atomisiert“ werden
Urlaub dient der Erholung. Ein Arbeitnehmer kann deshalb grundsätzlich das Stückeln und „Atomisieren“ seines gesetzlichen Urlaubsanspruchs nicht fordern, insbesondere auch keine Bruchteile eines Urlaubstages, etwa einen halben Urlaubstag oder Bruchteile davon, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06.03.2019 – 4 Sa 73/18 – befand. Gewährt der Arbeitgeber dennoch Bruchteile eines Urlaubstages, wie es häufig auf Wunsch von Arbeitnehmern geschieht, geht er ein großes Risiko ein. Denn ein derart gewährter Urlaub kann nochmals gefordert werden, es sei denn, bei dem gewährten „Bruchteilsurlaub“ handelte es sich um übergesetzlichen Urlaub. (HHo/08.2019)
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