Aktuelles Arbeitsrecht November 2015
Gewinnspiel am Firmentelefon: Kündigung!
Eine Bürokauffrau rief über das Firmentelefon bei einer Gewinnspiel-Hotline an, worauf ihr der Arbeitgeber fristlos kündigte. Die Arbeitnehmerin wehrte sich mit dem Argument, dass Privatgespräche vom Büroapparat erlaubt seien. Allerdings gab es zu kostenpflichtigen Sonderrufnummern keine Regelung. Das Landesarbeitsgericht befand in seinem Urteil vom 16.09.2015 – 12 Sa 630/15 – zwar die fristlose Kündigung als zu hart, befand die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung jedoch als rechtswirksam. Die Duldung privater Telefongespräche umfasse nicht automatisch die Erlaubnis zum Anruf kostenpflichtiger Anschlüsse, wie die von Gewinnspiel-Hotlines. (HHo/10.2015)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht