Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2014

Gutes Benehmen schadet nicht

Eine Sekretärin beschuldigte ihre Vorgesetzte sowie Kollegen zu Unrecht, es sei während des Dienstes zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen. Wenig Verständnis zeigte dafür das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, dass mit Urteil vom 04.02.2014 – 19 Sa 322/13 – die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung bestätigte. Auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen kannte kein Pardon mit einem Krankenpfleger, der nicht nur glaubte, eine Auszubildende mit der Frage traktieren zu müssen, ob ihre Oberweite echt sei und er ihre Brüste berühren dürfe, sondern darüber hinaus auch tätlich wurde, die Auszubildende in den Arm nahm, ihr an die Brust fasste und versuchte, sie zu küssen. Das Gericht bestätigte mit Urteil vom 06.12.2013 – 6 Sa 391/13 – die ohne vorausgegangene Abmahnung ausgesprochene fristlose Kündigung. (HHo/03.2014)