Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2019

Handbremse nicht angezogen – Schadensersatz

Ein Postzusteller stellte den ihm überlassenen VW-Transporter beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße mit 10% Gefälle rückwärts ab, ohne das Fahrzeug durch Handbremse und Gangeinlegen zu sichern. Es kam wie es kommen musste: Das Fahrzeug rollte los, überquerte die Straße und kam auf der gegenüberliegenden Straßenseite nach Überrollen eines Steinblocks zum Stehen und wurde am Achsträger und den Stoßdämpfern beschädigt. Daraufhin nahm der Arbeitgeber den Postzusteller auf Schadensersatz in Höhe von € 873,07 in Anspruch. Zu Recht, befand das Arbeitsgericht Siegburg mit Urteil vom 11.04.2019 – 1 Ca 1225/18 -. Der Zusteller habe es grob fahrlässig unterlassen, das Fahrzeug zweifach zu sichern, eben durch Einlegen des ersten Ganges und durch Ziehen der Handbremse. (HHo/12.2019)