Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2017
Handgreifliche Sachbearbeiterin – Betriebsrat verlangt Kündigung
Eine Sachbearbeiterin im Rechnungswesen eines großen Versicherungskonzerns kam mit ihren Kollegen nicht zurecht. Sie lieferte sich wiederholt Handgreiflichkeiten mit anderen Mitarbeitern. Ihr Arbeitgeber war der Meinung, dass die ausgesprochenen Abmahnungen ausreichten und wollte ihr nicht kündigen. Der Betriebsrat war anderer Meinung. Die Sachbearbeiterin habe sich gesetzeswidrig und strafbar verhalten und damit den Betriebsfrieden nachhaltig gestört. Er beantragte die Kündigung oder wenigstens die Versetzung der Frau. Nachdem der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Verfahren Erfolg hatte, kündigte der Versicherer der Sachbearbeiterin, die wiederum diese Kündigung arbeitsgerichtlich angriff – letztlich ohne Erfolg.Mit Urteil vom 28.03.2017 – 2 AZR 551/16 –bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass die Kündigung nach dem Entlassungsverlangen des Betriebsrats zu Recht erfolgte. (HHo/05.2017)
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