Aktuelles Arbeitsrecht August 2016
Heimliches Mitschneiden von Personalgesprächen
Einer Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit wurde gekündigt, weil sie einen Teil eines längeren Personalgesprächs mit ihrem Vorgesetzten heimlich aufgezeichnet hatte. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies mit Urteil vom 03.02.2016 – 7 Sa 220/15 – die Kündigungsschutzklage ab, weil das heimliche Mitschneiden, das zudem strafbar ist, dem Recht des Arbeitgebers, hier des Vorgesetzten, auf Wahrung der Unbefangenheit und Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, widerspreche.(HHo/07.2016)
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