Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2016
Hitlergruß für Betriebsratsvorsitzenden – fristlose Kündigung!
Dass Frechheit nicht mit Narrenfreiheit einhergeht, musste ein türkischstämmiger Patienten-Transportfahrer erfahren. Während einer Betriebsversammlung kam es zwischen ihm und dem Betriebsratsvorsitzenden zu einer Auseinandersetzung. Kurz darauf traf der Fahrer auf den Vorsitzenden, hob seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß und sagte: „Du bist ein heil, du Nazi!! Nach Zustimmung des Betriebsrats kündigte der Arbeitgeber fristlos. Das Arbeitsgericht Hamburg bestätigte die Kündigung mit Urteil vom 20.10.2016 – 12 Ca 348/15 -. Die Verteidigung des Fahrers, dass er als türkischstämmiger Arbeitnehmer kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne, ließ das Gericht nicht gelten. Abstammung habe nichts mit der inneren Haltung zu tun.(HHo/12.2016)
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