Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2018

Hohe Abfindung oder Betriebsratsgründung – Kündigungsgrund?

Mit einem sicher nicht alltäglichen Fall hatte sich das Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 25.01.2018 – 3 Ca 108717 – zu befassen: Ein Autosattler war in einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie beschäftigt, in dem es keinen Betriebsrat gab. Der Autosattler versendete eine E-Mail an eine Vielzahl anderer Mitarbeiter, mit der er mitteilte, dass er eine Betriebsratsgründung vorantreibe. In einem nachfolgenden Personalgespräch bot ihm der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, der eine Abfindung von € 21.000,– brutto vorsah. Wenig später gab der Autosattler den Vertrag zurück, in dem er den Abfindungsbetrag auf € 300.000,– netto verändert hatte. Der Arbeitgeber fühlte sich offensichtlich erpresst und sprach eine fristlose und vorsorglich auch eine ordentliche Kündigung aus, wogegen der Autosattler sich wehrte. Beim Arbeitsgericht Solingen mit Erfolg: Es führte aus, dass es keine Pflicht eines Arbeitnehmers im Rahmen von Aufhebungsverhandlungen gebe, einen für den Arbeitgeber zumutbaren Abfindungsbetrag zu nennen. Bei solchen Verhandlungen könne jede Partei äußern, für welchen Betrag sie bereit sei, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dem Arbeitgeber habe es ja auch freigestanden, die von ihm für völlig überzogen gehaltene Forderung abzulehnen. Das Verhalten des Autosattlers war vielleicht moralisch angreifbar, aber es beinhaltete eben keine Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten. (HHo/07.2018)