Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2022
Impfunfähigkeitsbescheinigung aus Internet heruntergeladen – fristlose Kündigung
Eine Krankenschwester legte auf Anforderung ihres Arbeitgebers eine einrichtungsbezogene Impfbescheinigung vor, die dieser an das Gesundheitsamt weiterleitete. Das Gesundheitsamt wies die Bescheinigung zurück, weil diese aus dem Internet heruntergeladen war und nicht auf einer ärztlichen Untersuchung beruhe. Zudem sei die unterzeichnende Ärztin unbekannt. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos wegen schweren arbeitsvertragswidrigen Verhaltens. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Lübeck zu Recht, Urteil vom 13.04.2022 – 5 Ca 189/22 -. Neben der erheblichen Pflichtverletzung wertete das Arbeitsgericht die mangelnde Einsichtsfähigkeit der Krankenschwester zu ihren Lasten. (HHo/07.2022)
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