Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2022
„Impfung macht frei“ – fristlose Kündigung
Ein Lehrer im Land Berlin veröffentlichte auf You Tube ein Video, das das Tor eines Konzentrationslagers mit der Überschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ zeigte und im Anschluss einen Tweet des bayerischen Ministerpräsidenten Söder einblendete, in der er sagte „Impfen ist der Weg zur Freiheit“. Das Land Berlin sprach daraufhin die fristlose und vorsorglich auch eine ordentliche Kündigung aus und begründete dies mit der Gleichsetzung staatlichen Werbens um Impfbereitschaft mit der Unrechtsherrschaft der Nationalsozialisten und damit einhergehend der Missachtung der Opfer. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte mit Urteil vom 12.09.2022 – 22 Ca 223/22 – die fristlose Kündigung. Der Lehrer könne sich nicht mit Erfolg auf sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit berufen, da das Maß zulässiger Kritik überschritten sei, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass nicht nur die Äußerung des bayerischen Ministerpräsidenten kritisiert worden sei, sondern ganz allgemein auch die vom Land Berlin getragene Impfpolitik. (HHo/10.2022)
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