Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2013

Kann der Arbeitgeber die Herausgabe von Schmiergeld verlangen?

Der Leiter des Bauwesens und Immobilienmanagements eines großen Unternehmens vergab Bauaufträge im Wert von ca. 34 Mio. € an einen Projektentwickler und einen Architekten. Diese hatten ihn mit 1 Mio. € und einem BMW-Sportwagen geschmiert. Die Sache flog auf und die Beteiligten wurden wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Das reichte dem Arbeitgeber nicht: er verlangte insgesamt über 1 Mio. € sowohl von seinem – ehemaligen – Leiter Bauwesen/Immobilienmanagement als auch dem Architekten und dem Projektentwickler. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 08.05.2012 – 6 Sa 957/11 – entschied. Ein Arbeitnehmer muss empfangene Schmiergelder an seinen Arbeitgeber herausgeben. Auch von den Personen, die an den Arbeitnehmer Schmiergeld zahlten, kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen (HHo/03.2013).