Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2012
Kann ein ausgeschiedener Arbeitnehmer die Löschung seiner persönlichen Daten von der Website seines ehemaligen Arbeitgebers verlangen?
Eine Rechtsanwältin war bei einer Steuerberater- und Anwaltssozietät angestellt. Ihr Profil inklusive Lebenslauf wurde zu Werbezwecken auf der Homepage der Sozietät veröffentlicht. Nach ihrem Ausscheiden wurden ihre persönlichen Daten zwar von der Homepage, nicht aber vom News-Blog der Website gelöscht.
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 29.1.2012 – 19 SaGa 1480/11 – dass ein Arbeitgeber, der auf seiner Firmen-Website auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönliche Daten und Fotos des ausgeschiedenen Mitarbeiters veröffentlicht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Die beklagte Sozietät muss daher zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes von 50.000 Euro die persönlichen Daten samt Fotos der ausgeschiedenen Rechtsanwältin umgehend von allen Seiten ihrer Internetpräsentation löschen (HHo/05.2012).
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