Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2016
Kein Lehramt mit Kopftuch
Eine Lehramtsbewerberin war vom Land Berlin abgelehnt worden, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt. Daraufhin klagte sie auf eine Entschädigung. Das Arbeitsgericht Berlin, Urteile vom 14.04.2016 – 58 Ca 13376/15 – erkannte darin jedoch keine verbotene Benachteiligung, weil das Berliner Neutralitätsgesetz Lehrkräften in öffentlichen Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke untersagt. Das Gesetz behandele alle Religionen gleich und sei deshalb nicht verfassungswidrig. (HHo/05.2016)
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