Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2022
Keine Beschäftigung von ungeimpften Pflegepersonal
Nicht geimpftes Pflegepersonal muss nicht beschäftigt werden, wie das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteilen vom 11.08.2022 – 5 Sa Ga 728 u. 729/22 – entschied. Zwei in der Pflege eines Seniorenheims tätige Arbeitnehmer verlangten ihre Beschäftigung, obwohl sie sich nicht gegen SARS-CoV-2 hatten impfen lassen. Daraufhin wurden sie von der Betreiberin des Heims freigestellt mit der Begründung, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Personen, die in Einrichtungen zur Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen arbeiten, über einen Impf- bzw. Genesenennachweis verfügen müssten. Das Gericht bestätigte die Maßnahme des Heimbetreibers. Der Schutz der Heimbewohner überwiege das Interesse der Pflegekräfte auf Beschäftigung. (HHo/10.2022)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht