Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2023

Keine Deckelung zusätzlicher Sozialplanabfindung für Schwerbehinderte

Ein schwerbehinderter, langjährig beschäftigter Arbeitnehmer verlangte vom Arbeitgeber einen zusätzlichen Abfindungsbetrag, der für Schwerbehinderte in einem Sozialplan vorgesehen war. Der Arbeitgeber lehnte ab, da die zusätzliche Abfindung den im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetrag überschreite. Der Arbeitnehmer war der Auffassung, die im Sozialplan enthaltene Höchstbegrenzung benachteilige schwerbehinderte Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2022 – 1 AZR 122/21 – gab ihm recht und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung der zusätzlichen Abfindung. Es verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien, also Arbeitgeber und Betriebsrat, in einem Sozialplan zwar die Gewährung eines zusätzlichen Abfindungsbetrags zum Ausgleich der durch eine Schwerbehinderung bedingten wirtschaftlichen Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlustes vorsähen, dessen Zahlung wegen einer im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetragsregelung bei älteren Arbeitnehmern aber unterbleibe. (HHo/05.2023)