Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2020

Keine Überstundenvergütung für Teilzeitlehrerin auf Klassenfahrt

Eine teilzeitbeschäftigte Studienrätin nahm an einer Klassenfahrt teil. Danach beantragte sie „gehaltsanteilige Vergütung von Mehrarbeit“, die ihr zunächst auch gewährt wurde. Das zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung verlangte die Zusatzvergütung zurück, nachdem das Regierungspräsidium klargestellt hatte, dass die Teilnahme an einer „außerunterrichtlichen Veranstaltung“ = Klassenfahrt keine vergütungspflichtige Mehrarbeit darstelle. Zu Recht, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ma 28.02.2020 – 4 S 2891/19 – urteilte. Aus den Besonderheiten des Lehrerberufs folge, dass regelmäßig nur die Unterrichtsverpflichtungen konkret festgelegt würden, die Dienstpflichten aber weit darüber hinausgingen. (HHo/05.2020)