Aktuelles Arbeitsrecht April 2017
Kind verstorben –Elternzeit zu Ende?
Mit einer nicht alltäglichen Kündigung hatte sich das Arbeitsgericht Bonn zu befassen: Eine Arbeitnehmerin befand sich nach der Geburt ihres Kindes in Elternzeit. Das Kind verstarb einige Monate nach der Geburt.Wenige Tage später kündigte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin. Mit Urteil vom 15.12.2016 – 3 Ca 1935/16 – kam das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass die Kündigung schon deshalb unwirksam sei, weil der Arbeitgeber eine notwendige Zustimmung der Bezirksregierung nicht eingeholt habe. Kommentar zum Zeitpunkt der Kündigung: Man muss nicht alles verstehen wollen! (HHo/04.2017)
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