Aktuelles Arbeitsrecht September 2022
Kirchenaustritt – Hebamme gekündigt
Ein Krankenhaus des Deutschen Caritasverbandes übersandte einer Hebamme zusammen mit dem vom Arbeitgeber bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag einen Personalfragebogen, in dem die Hebamme angab, aus der katholischen Kirche ausgetreten zu sein. Da Gespräche mit ihr, sie wieder zum Kircheneintritt zu bewegen, erfolglos blieben, kündigte der Arbeitgeber das noch nicht aktivierte Arbeitsverhältnis. Das Krankenhaus beschäftigt auch konfessionslose Hebammen, die nicht zuvor aus der Kirche ausgetreten waren. Die Hebamme war mit ihrer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erfolgreich, jedoch nicht beim Landesarbeitsgericht. Auf die von ihr eingelegte Revision beim Bundesarbeitsgericht setzte dieses das Verfahren aus und legte mit Beschluss vom 21.07.2022 – 2 AZR 130/21 (A) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die Ungleichbehandlung der Hebamme gegenüber den konfessionslosen Kolleginnen eine ungerechtfertigte Diskriminierung wegen der Religion(slosigkeit) darstellt. (HHo/09.2022)
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