Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2013

Kleinbetrieb: Leiharbeiter zählen mit bei Bestimmung der Betriebsgröße für Kündigungsschutz

Kleinbetriebe, also solche die regelmäßig nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz. Allerdings ist die Unterscheidung danach, ob die Personalstärke auf dem Einsatz eigener oder entliehener (und regelmäßig beschäftigter) Arbeitnehmer beruht, nicht gerechtfertigt, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 24.01.2013 – 2 AZR 140/12 – . Demzufolge fallen auch Betriebe mit 10 oder weniger Arbeitnehmern unter den gesetzlichen Kündigungsschutz, wenn die Belegschaft durch die Zurechnung von Leiharbeitnehmern über 10 liegt (HHo/03.2013).