Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2014

„Knöllchen“ als steuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtiger Arbeitslohn

Bußgelder, die eine Spedition ihren Fahrern erstattet, sind steuer- und damit auch sozialversicherungsbeitragspflichtiger Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.11.2013 – VI R 36/12 – entschieden hat. Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass der Arbeitgeber rechtswidriges Verhalten seiner Arbeitnehmer angewiesen (oder durch Arbeitsanweisungen provoziert) hat. (HHo/02.2014)