Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2021
Koch tritt aus Kirche aus – Kündigung
Ein Koch, seit 1995 in einer Kita der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart tätig war, trat im Juni 2019 aus der Kirche aus. Das veranlasste die Kirchengemeinde zu einer außerordentlichen Kündigung, weil der Austritt ein schwerwiegender Verstoß gegen seine Loyalitätspflichten sei. Das angerufene Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah das anders. Mit Urteil vom 10.02.2021 – 4 Sa 27/20 – entschied es, dass die Kündigung unwirksam ist, weil die Tätigkeit als Koch nicht mit dem Verkündungsauftrag des Arbeitgebers zusammenhänge und die Kirchenmitgliedschaft damit keine wesentliche und berechtigte Anforderung an seine persönliche Eignung darstelle. (HHo/06.2021)
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