Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2021

Kollegen als „Ming Vase“ und „Herr Boateng“ bezeichnet – besser nicht!

Eine Verkäuferin eines internationalen Kaufhauses äußerte gegenüber einer Kollegin „Heute muss ich darauf achten, dass ich die ausgesuchten Artikel richtig abhake, sonst gibt es wieder Ärger mit der Ming-Vase“ und begleitete dies mit einer Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen. Gemeint war damit ihre Vorgesetzte. Kunden mit schwarzer Hautfarbe pflegte sie als „Herr Boateng“ zu bezeichnen. Der Arbeitgeber wollte der Verkäuferin, die Ersatzmitglied im Betriebsrat war, deshalb außerordentlich kündigen und zog vor das Arbeitsgericht, weil der Betriebsrat nicht zustimmte. Das Arbeitsgericht Berlin kam mit Beschluss vom 05.05.2021 – 55 BV 2053/21 – zu dem Ergebnis, dass die Zustimmung zu erteilen sei. Es handele sich um abwertende Formulierungen mit rassistischem Hintergrund, die für ein Kaufhaus von internationalem Ruf nicht hinnehmbar seien. (HHo/07.2021)