Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2017
Kopf im Klo gestoßen = Dienstunfall!
Eine Berliner Stadtamtfrau begab sich während des Dienstes auf die Diensttoilette. Auf der Toilette schlug sie mit dem Kopf gegen den Flügel eines Fensters und zog sich dabei eine stark blutende Platzwunde zu. Sie reklamierte dies als Dienstunfall. Der zuständige Versicherungsträger lehnte die Anerkennung ab, da es nichts Privateres als die Verrichtung der Notdurft gebe. Anders entschied das Bundesverwaltungsgericht am 17.11.2016 – 2 C 17/16 -: Risiken, die im räumlichen Machtbereich des Dienstherren schlummerten und sich während der Dienstzeit realisierten, seien dem Dienstherren auch dann zuzurechnen, wenn die konkrete Tätigkeit nicht so ganz dienstlich geprägt gewesen sein sollte.(HHo/06.2017)
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