Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2017

Kündigung einer intriganten Geschäftsführerin

Eine Dame war als Geschäftsführerin bei einem Verein beschäftigt, der den Dachverband für örtliche Mitgliedsverbände bildete. Es kam zu Auseinandersetzungen mit dem Vereinspräsidenten, nach denen die Geschäftsführerin die Abwahl der Vereinsspitze betrieb. Der Vereinsvorstand beschloss daraufhin die fristlose Kündigung. Der Fall kam beim Bundesarbeitsgericht an, das mit Urteil vom 01.06.2017 – 6 AZR 720/15 – befand, das illoyale Verhalten der Geschäftsführerin rechtfertige im Grundsatz die fristlose Kündigung. Da es aber noch weiteren Aufklärungsbedarf sah, verwies es die Sache an das Landesarbeitsgericht zurück.  (HHo/07.2017)