Aktuelles Arbeitsrecht März 2023
Kündigung eines „Low Performers“
Mit der Kündigung eines „Low Performers“ hatte sich das Landesarbeitsgericht Köln in seinen Urteilen vom 03.05.2022 – 4 Sa 548/21 u. 4 Sa 762/21 – zu befassen. In einer Betriebsvereinbarung zur Prämienentlohnung, die die Zahlung einer Leistungsprämie für Kommissionierer vorsieht, wurde eine Basis-/Normalleistung (100%) – Kolli pro Stunde – festgelegt, die mit dem Grundlohn vergütet wird. Die Leistungsprämie sollte im Schnitt etwa 120% betragen. Ein Kommissionierer erreichte in keinem Monat die Basisleistung. Nach diversen Gesprächen wurde er abgemahnt. Er habe in einem Monat nur knapp 73% der Basisleistung erbracht, während die Basisleistung vergleichbarer Mitarbeiter 116% betrug. Nachdem in einem Folgemonat die Basisleistung des Kommissionierers nur 72% betrug und die Vergleichsleistungen bei etwa 118% betrugen, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Das Landesarbeitsgericht gab ihm Recht. Der Kommissionierer habe nicht erklärt, warum er mit seiner unterdurchschnittlichen Leistung dennoch seine persönliche Leistungsfähigkeit ausgeschöpft habe. Altersbedingte Leistungsdefizite lägen nicht vor. Zudem habe er aufgrund der Abmahnungen Gelegenheit gehabt, sein Leistungsverhalten anzupassen, um eine Kündigung zu vermeiden. (HHo/03.2023)
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