Aktuelles Arbeitsrecht April 2017
Kündigung trotz Unkündbarkeit?
Dass eine – vermeintliche – „Unkündbarkeit“ nicht immer vor Kündigung schützt, musste ein ordentlich nicht mehr kündbarer Angestellter erfahren. Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 02.11.2016 – 5 Sa 19/16 -, dass das beharrliche Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann, insbesondere wenn dies mit weiteren Vertragsverstößen verbunden und der Arbeitnehmer wegen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen zuvor erfolglos abgemahnt worden war.(HHo/04.2017)
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