Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2019

Kündigung wegen Eigenkündigung?

Häufig kündigen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber an, sich beruflich anderweit orientieren zu wollen und demnächst zu kündigen. Das solche Verlautbarungen nicht immer die klügste Vorgehensweise sind und vermeidbare Scherereien produzieren können, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.07.2019 – 3 Ca 500/19 -: Ein Teamleiter informierte seinen Arbeitgeber über seine Kündigungsabsicht und darüber, dass er nach seiner Kur einen neuen Job suchen werde. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin selbst wegen des durch die Information des Arbeitnehmers offensichtlichen „Abkehrwillens“. Dagegen klagte der Arbeitnehmer mit Erfolg. Das Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein offenbarer Abkehrwille zwar in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen könne, aber nur, wenn es Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung der Stelle gebe und der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand habe. Das war – zum Glück für den klagenden Arbeitnehmer – vorliegend nicht der Fall. (HHo/09.2019)