Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2019
Kündigungsgründe fingiert – 20 T€ Entschädigung
Mit einem Fall extremer Betriebsrats-Aversion hatte es das Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 16.05.2019 – 3 Ca 433/17 –, zu tun. Der Betreiber einer Senioreneinrichtung entwickelte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ein Strategiekonzept zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder. Eingeschleuste Lockspitzel sollten Betriebsratsmitglieder in Verruf bringen, Kündigungsgründe erfinden oder provozieren. Einem Betriebsratsmitglied wurde der Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben, um ihm fristlos kündigen zu können. Teil der Entfernungsstrategie war auch, Betriebsratsmitglieder durch eingeschleuste Detektive beschimpfen und bespucken zu lassen, um die Betriebsräte zu Tätlichkeiten zu provozieren. Als das fehlschlug, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte ein Betriebsratsmitglied dieser Tätlichkeiten. Das Arbeitsgerichts beurteilte die Vorgehensweise der Arbeitgeberin und ihres Rechtsberaters als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und verurteilte sie gemeinschaftlich zu einer Entschädigungszahlung von € 20.000,–. (HHo/07.2019)
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