Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2017
Kundenbewertungs-App mitbestimmungspflichtig?
Ein Arbeitgeber richtete eine App ein, die es seinen Kunden ermöglichte, ein Feedback auch zur Leistung und Verhalten seiner im Kundenverkehr tätigen Arbeitnehmer abzugeben. Der Betriebsrat meinte, bei der App handele es sich um eine technische Überwachungseinrichtung, die mitbestimmungspflichtig sei. Dies sah das Arbeitsgericht Heilbronn in seiner Entscheidung vom 08.06.2017 – 8 BV 6/16 – anders und entschied gegen den Betriebsrat. (HHo/12.2017)
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