Aktuelles Arbeitsrecht März 2020
Kundendaten abgegriffen – IT-Mitarbeiter fristlos gekündigt
Ein SAP-Berater bestellte vom Rechner eines Spielcasinos aus Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder einer Kundin seines Arbeitgebers. Zur Bezahlung per Lastschrift lud er von einem verschlüsselten Rechner der Kundin Namen, Anschriften und Bankverbindungsdaten von Kunden der Kundin auf einen privaten Memory-Stick. Die Aktion begleitete der SAP-Berater mit einer Info an den Vorstand der Kundin, dass sie aufgrund der Bestellung sehen könnten, wie einfach Datenmissbrauch sei, wobei die bestellten Kopfschmerztabletten dazu dienten, bei den Vorständen etwa entstehende Kopfschmerzen zu lindern. Der Arbeitgeber „goutierte“ die Aufdeckung der Sicherheitslücken keineswegs und kündigte dem SAP-Berater fristlos. Zu Recht, wie das angerufene Arbeitsgericht Siegburg am 15.01.2020 – 3 Ca 1793/19 – urteilte: Der SAP-Berater habe eklatant gegen die Interessen seines Arbeitgebers verstoßen, indem er Kundendaten der Kundin missbraucht habe, was auch nicht durch das Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken zu rechtfertigen sei. (HHo/03.2020)
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