Aktuelles Arbeitsrecht April 2022
Lehrer leugnet Corona – Kündigung
Ein Berufsschullehrer wurde im November 2020 vom Schulamt abgemahnt, weil er den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz nur bis unterhalb der Nase trug, gegenüber Schülern das Maskentragen als völlig nutzlos bezeichnete, die Covid-19-Pandemie als Verschwörung der weltweiten Pharmaindustrie darstellte und deren Existenz bestritt. Auch nach der Abmahnung duldete er, dass Schüler keinen Mund-Nase-Schutz trugen, und unterließ das Lüften des Klassenraums. Auch äußerte er, es würden die ersten KZ für Impfgegner wiederaufgebaut und er müsse sich darauf einstellen, in ein KZ zu kommen, wenn er sich nicht impfen lasse. Daraufhin wurde im fristlos gekündigt, wogegen er klagte. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies mit Urteil vom 09.11.2021 – 9 Ca 163/21 – die Klage ab. Der Lehrer habe trotz Abmahnung keine Einsicht gezeigt, dass Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten seien. Es sei zu befürchten, dass er weiterhin die Schüler verunsichern und rechtlich zwingend vorgeschriebene Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen in Zweifel ziehe und deren Durchsetzung gefährde. Auch müsse das beklagte Land Hessen nicht hinnehmen, dass der Lehrer völlig fernliegende Vergleiche mit den Verhältnissen in der Nazidiktatur anstelle. (HHo/04.2022)
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