Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2017

Lektüre von „Mein Kampf“ – Kündigung

Der – uniformtragende – Mitarbeiter eines Bezirksamtes las während der Mittagspause im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von „Adolf Hitler, Mein Kampf“, auf der ein Hakenkreuz eingeprägt war. Der Arbeitgeber, das später beklagte Land, nahm das zum Anlass einer Kündigung, ohne vorher eine Abmahnung ausgesprochen zu haben. Die Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25.09.2017 – 10 Sa 899/17 – bestätigt. Als uniformierter Mitarbeiter trete er als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Durch das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes, eines verfassungswidrigen Symbols, habe er in besonderer Weise gegen seine Pflichten verstoßen. Daher sei die Kündigung auch ohne vorangehende Abmahnung gerechtfertigt. (HHo/11.2017)