Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2012

Lesbischer Kindergärtnerin darf während Elternzeit nicht gekündigt werden

Eine Stiftung der katholischen Kirche hatte als Trägerin eines Kindergartens bei der zuständigen Behörde erfolglos die Zustimmung zur Kündigung einer lesbischen Kindergärtnerin beantragt, weil diese Lebensweise in der katholischen Kirche nicht anerkannt sei. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Klage war beim Verwaltungsgericht Augsburg ebenfalls erfolglos. In seinem Urteil vom 19.06.2012 – 3 K 12.266 – verwies es darauf, dass „kein besonderer Fall“ vorliege, der die Zustimmung zur Kündigung während der Elternzeit rechtfertige (HHo/08.2012).