Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2023

Lesepflicht für dienstliche SMS /E-Mails in der Freizeit?

Ein Notfallsanitäter, dem eine kurzfristige Dienstplanänderung u. a. per SMS und E-Mail in seiner Freizeit mitgeteilt wurde, reagierte darauf nicht. Sein Arbeitgeber betrachtete das als unentschuldigtes Fehlen und erteilt ihm eine Abmahnung. Der Notfallsanitäter klagte auf Entfernung aus der Personalakte. Mit Erfolg, denn das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied mit Urteil vom 27.09.2022 – 1 Sa 39öD/22 – zu seinen Gunsten. Der Arbeitgeber habe nicht damit rechnen dürften, dass der Notfallsanitäter die Planänderung in seiner Freizeit zur Kenntnis nehme. Dazu sei er erst zu Beginn seines Dienstes verpflichtet gewesen. Ihm stehe in der Freizeit ein Recht auf Unerreichbarkeit zu, auch wenn die Nachricht ihn zeitlich nur ganz geringfügig in Anspruch genommen hätte. (HHo/02.2023)