Aktuelles Arbeitsrecht September 2019
Liebesbeziehung zwischen JVA-Bediensteter und Gefangenem
Mit einem Fall unangemessener Beziehungen einer JVA-Bediensteten zu einem Gefangenen hatte es das Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.04.2019 – 3 K 5369/18.TR – zu tun. Die Liebesbeziehung war begleitet von Briefverkehr und dem Austausch privater Gegenstände. Die JVA-Bedienstete überließ dem Gefangenen pornographische Aufnahmen von sich sowie Bilder ihrer Wohnstätte und ihres Grundstücks, womit sie sich nach Auffassung des Gerichts erheblich erpressbar gemacht habe. Da sie selbst nachdem der Gefangene verlegt worden war und gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, über Dritte versucht habe, die Beziehung zu dem Gefangenen aufrechtzuerhalten und sich in der Gerichtsverhandlung weiter uneinsichtig hinsichtlich ihres distanzlosen Verhaltens gezeigt habe, sei ihre Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt. (HHo/09.2019)
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