Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2018
LKW-Fahrer: Ruhepausen im Truck erlaubt?
LKW-Fahrer, insbesondere Fernfahrer, haben einen harten und auch gefährlichen Job. Zum Schutz ihrer Gesundheit und zur Abwehr von Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer sieht eine Unionsverordnung Ruhepausen vor, wobei diese zwischen täglichen Ruhepausen (in der Regel 11 Stunden, ausnahmsweise 9 Stunden) und wöchentlichen Ruhepausen (in der Regel 45 Stunden, ausnahmsweise 24 Stunden) unterscheidet. Bestimmte Ruhezeiten dürfen im LKW verbracht werden, wenn dieser für alle Fahrer über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt. Ein belgisches Transportunternehmen wehrte sich gegen einen königlichen Erlass, nachdem eine Geldbuße von 1.800 € verhängt werden kann, wenn der Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit – also 45 Stunden – im Fahrzeug verbringt. Das zur Entscheidung berufene belgische Gericht legte die Frage zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Dieser entschied mit Urteil vom 20.12.2017 – C-102/16, VaditransBVBA ./. Belgischer Staat, dass der königliche Erlass rechtens ist. Nach Unionsrecht sollen LKW-Fahrer die Möglichkeit haben, ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten an einem anderen Ort als in der Lastwagenkabine zu verbringen. Ein 45-Stunden-Zeitraum in der Fahrzeugkabine widerspreche dem Ziel des Union-Gesetzgebers, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen.(HHo/02.2018)
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