Aktuelles Arbeitsrecht November 2017
Lohnsteuer – Rückforderung von € 242.000 gegen Arbeitnehmer
Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer Erstattung von an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer verlangen, wenn er diese zuvor nicht vom Arbeitslohn abgezogen hat. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14.09.2017 – 7 Ca 6921/16 – auf Klage der Erben des ehemaligen Arbeitgebers, der eine Arbeitnehmerin in seinem Privathaushalt als – offenbar sehr gut bezahlte – Pflegerin beschäftigte. Die Zahlungsklage belief sich auf € 242.000.(HHo/11.2017)
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