Aktuelles Arbeitsrecht März 2021
Männerüberschuss, nur Vollzeitstellen, Duzen im IT-Betrieb – Indizien für Diskriminierung?
Im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe hatte das Landesarbeitsgericht Köln darüber zu befinden, ob die Tatsache, dass ein IT-Betrieb mehr Männer als Frauen beschäftigt und die Ausschreibung einer Vollzeitstelle Indizien für eine Frauendiskriminierung lieferten. Zudem führte die Antragstellerin als Indiz für eine Altersdiskriminierung an, dass das verbreitete „Duzen“ im Betrieb ein Indiz für Altersdiskriminierung sei. Das Landesarbeitsgericht folge dem nicht und wies den Antrag mit Beschluss vom 30.09.2020 – 11 Ta 161/18 – zurück. Dass ein Betrieb mehr Männer als Frauen beschäftige, könne viele Gründe haben, z B., dass sich mehr Männer als Frauen auf die angebotenen Stellen bewerben. Auch der Umstand, dass der Arbeitgeber eine Vollzeitstelle ausgeschrieben habe, lasse keine Präferenz für die Bevorzugung männlicher Bewerber erkennen. Schließlich sei das „Duzen“ gerade in der IT-Branche weit verbreitet, weshalb die Ansprache mit „Du“ keine Altersdiskriminierung indiziere. (HHo/03.2021)
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