Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2014

Mindestlohn wirft seine Schatten voraus

Nach Pressemitteilungen (NZA aktuell 20/2014, IX) kündigte ein Taxiunternehmer aus Hannover im Hinblick auf den zum 01.01.2015 in Kraft tretenden Mindestlohn gleich 65 Taxifahrern. Das Taxigewerbe sieht sich nicht in der Lage, die durch das Mindestlohngesetz entstehenden Mehrkosten zu tragen. Zur Zeit betrage der Durchschnittslohn zwischen € 6,- und € 6,50, in Mecklenburg-Vorpommern zum Teil nur € 3,50. Der Vorgang in Hannover beschäftigt das dortige Arbeitsgericht. Eine Einigung habe es noch nicht gegeben. (HHo/11.2014)