Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2022

Minijob – 17 € statt 12 € in der Stunde

Ein als Minijobber beschäftigter Rettungsassistent erhält einen Stundenlohn von 12 €, während seine „hauptamtlichen“ Kollegen, die die gleiche Arbeit leisten, 17 € erhalten. Der Arbeitgeber rechtfertigte die unterschiedliche Behandlung damit, dass die „hauptamtlich“ Beschäftigten nach Dienstplan eingeteilt würden, während die Minijobber mitteilen müssten, welche angebotenen Dienste sie übernehmen bzw. wann sie Zeit hätten. Dem Landesarbeitsgericht München reichten diese Argumente nicht zur Rechtfertigung einer unterschiedlichen Bezahlung und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung von 17 € an den Minijobber, Urteil vom 19.01.2022 – 10 Sa 582/21 -. (HHo/07.2022)