Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2012

Mobbing: Klage auf eine halbe Million Euro Schadenersatz/Schmerzensgeld abgewiesen

Ein Arzt behauptet, durch eine Vielzahl von Übergriffen des Chefarztes psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden zu sein und dadurch erhebliche Vergütungseinbußen erlitten zu haben. Der Chefarzt hielt dem entgegen, es sei zwar zu Auseinandersetzungen und Verstimmungen gekommen, weil der Arzt ihn als Vorgesetzten mit Weisungsbefugnis nicht habe akzeptieren wollen; pflichtwidrig verhalten habe er sich aber nicht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012 – 11 Sa 722/10 – äußerte, dass ein zum Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtendes Verhalten nur dann vorliege, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen auch über längere Zeitdauer alleine nicht für einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch ausreichten (HHo/03.2012).